Anwälte sehen Risiken in den neuen Umsatzsteuerregelungen

Gesetzgebungsverfahren: Die Bundesregierung hat im August 2018 ihren ursprünglichen Entwurf zu einem Jahressteuergesetz inhaltlich unverändert, aber unter einer neuen Bezeichnung als „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drucks 372/18). In diesem Entwurf sehen die Insolvenz und Steuerexperten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jedoch Risiken für eine verlässliche Sanierungsberatung. Um diese Risiken auszuschalten, so der DAV, müsse das Inkrafttreten der Neuregelungen zum Sanierungsgewinn in § 3a EStG und § 7b GewStG eindeutig geregelt werden.