KG: Kautionsrückzahlungsanspruch eines Mieters

Aufrechnung mit Schadenersatzanspruch: Das KG stellt mit seinem Urteil vom 2.12.2019 (8 U 104/17) klar, an welche Voraussetzung bei der Aufrechnung des vermieterseitigen Schadenersatzanspruchs wegen Beschädigung der Mietsache mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch anzuknüpfen ist: Was setzt die erforderliche Gleichartigkeit voraus?

BGH: Entfernen einer über 30 Jahre alten Tapete

Keine Schadenersatzpflicht: Auf einen Schadenersatzanspruch kann sich der Vermieter nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) dann nicht berufen, wenn der Mieter eine ungefähr 30 Jahre alte Tapete entferne, die sich bereits teilweise gelöst habe und die vor der Besitzzeit des Mieters mehrfach überstrichen worden sei, jedoch diese nicht mehr zum Überstreichen geeignet sei, da kein Schaden entstanden sei.