Anwaltliche Hinweispflicht

Gesetzliche Hinweispflicht auf Verbraucherstreitbeilegung: Gilt diese auch für die Anwältinnen und Anwälte? Ja! Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zu dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 21.8.2019 – VIII ZR 265/18) betont, dass die Erklärung zur Teilnahmebereitschaft an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren klar und eindeutig sein muss. Was gibt es dabei zu beachten?