Einreichung von Schutzschriften übergangsweise ohne beA

EGVP-Clients oder Online-Formular: Die Einreichung von Schutzschriften zum Schutzschriftenregister muss momentan weiterhin ohne die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erfolgen. Die Einreichung ist derzeit daher noch über weitere EGVP-Clients sowie über ein Online-Formular möglich (die Onlineformulare sind über folgende Portale erreichbar: https://schutzschriftenregister.hessen.de/einreichung/online-formular und http://www.justiz.de/onlinedienste/schutzschriftenregister/index.php). Hierfür ist jedoch eine Signaturkarte zur Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich. (aus: ZAP 7/2018; Quelle: BRAK)

Schutzschriftenregister jetzt Pflicht

Verpflichtung für alle Rechtsanwälte: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass seit dem 1.1.2017 der neue § 49c BRAO in Kraft ist. Danach sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nunmehr verpflichtet, Schutzschriften Mehr