Pieske-Kontny, Die Außenprüfung beim Rechtsanwalt unter Beachtung seiner Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte
Grundlagenwissen: Eine Außenprüfung dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen sowie der Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte, um eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Die Finanzbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine Außenprüfung durchgeführt wird. Die Auswahl der zu prüfenden Steuerpflichtigen erfolgt durch die Betriebsprüfungsstelle des jeweils zuständigen Finanzamts aufgrund von Prüfungsersuchen der Veranlagungsstelle oder von branchenbezogenen und sonstigen Erfahrungen der Betriebsprüfung (sog. gezielte Fallauswahl), teilweise aber auch nach dem Zufallsprinzip.