Geplante Prozesskostenhilfe-Änderung
Experten-Diskussion über die PKH-Reform: Im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz wurde im Oktober über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/19 über die Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte im Strafverfahren diskutiert: Damit sollen die Mindestvorschriften über das Recht auf Prozesskostenhilfe bei der Umsetzung in deutsches Recht neu festgelegt werden. Vertreter des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sehen in der Gesetzesvorlage einen Rückschritt zum vorherigen Referentenentwurf und übten Kritik an der nun neu vorgesehenen Antragstellung des Beschuldigten auf anwaltliche Beiordnung.