BVerfG: Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin

Hochschulrecht: Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen der Humanmedizin an staatlichen Hochschulen sind teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot.