Rentenversicherung der Syndikusanwälte

Rückwirkende Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht: Auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte herrscht immer noch Dissens zwischen den Syndikusanwälten und der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es geht u.a. um die Frage, warum die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht für Syndikusanwälte, die in den Zeiten vor dem Stichtag 1.4.2014 ihre Pflichtbeiträge eingezahlt haben, von der DRV weiterhin abgelehnt wird?