EuGH: Bio-Logo für Fleisch aus rituellen Schlachtungen
Tierschutz: Fleisch, das aus rituellen Schlachtungen ohne vorherige Betäubung stammt, darf nicht das europäische Bio-Logo tragen. Derartige Schlachtmethoden sind nicht mit der grundsätzlich vom Unionsrecht (u.a. der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 v. 28.6.2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, ABl 2007, L 189, S. 1) vorgeschriebenen Tötung der Tiere unter vorheriger Betäubung gleichwertig, was die Sicherstellung eines hohen Tierschutzniveaus betrifft.