Viefhues, Was der anwaltliche Berufsanfänger vom Unterhaltsrecht wissen muss

Formelles Recht (Teil 2): Alles Wichtige rund um das Unterhaltsrecht für den Berufsstart! Der Familienrechts-Experte Dr. Wolfram Viefhues gibt der Junganwaltschaft wichtiges Handwerkszeug rund um die richtige Strategie und Vorgehensweise mit Blick auf das Unterhaltsrecht an die Hand (u.a. Tipps zum Unterhaltshauptsacheverfahren, zur Vollstreckung von Unterhaltsbeschlüssen, zur Abänderung von Unterhaltstiteln, zu den Kosten des Verfahrens und zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen).

Viefhues, Basiswissen 1: Was der anwaltliche Berufsanfänger vom Unterhaltsrecht wissen muss

Materielles Recht: Dieser Beitrag stellt in verständlicher und in komprimierter Form alles Wichtige für den Kanzleistart im Fachgebiet Unterhaltsrecht vor. Der anwaltliche Berufsanfänger erhält eine Einführung in die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs, eine Übersicht über die verschiedenen gesetzlichen Unterhaltsansprüche sowie eine praxisrelevante Anleitung für die Ermittlung der wichtigsten unterhaltsrechtlichen Berechnungen u.v.m.

Viefhues, Die Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht

Abzugsposten auf der Passivseite: Wesentlicher Punkt für die Bemessung des Unterhalts sind auf der Passivseite die Sozialabgaben, Vorsorgeaufwendungen und Schuldenlasten der Beteiligten. Der Autor befasst sich mit den in der Praxis relevanten wesentlichen Passivposten der unterhaltsrechtlichen Einkommensberechnung und stellt die wichtigsten Grundsätze der Berechnung der gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen, berufsbedingte Aufwendungen sowie Leistungen für Kinder (u.a. Barunterhalt für Minderjährige, Kosten der Kinderbetreuung und des Umgangsrechts) dar.

Stollenwerk, Rechtsprechungsübersicht zum Familienrecht

Das Neuste in 30 Minuten: Erläuterung der wichtigsten Entscheidungen aus dem Familienrecht, u.a. zum Umgangsrecht (Wechselmodell, Umgangszeiträume, Kindesanhörung), Kindesunterhaltsrecht (Bedürftigkeit, Ausbildungsunterhalt, Regress des Scheinvaters u.a.), zum Elternunterhalt (Leistungsfähigkeit, Rückforderungsansprüche), zum nachehelichen Unterhaltsrecht (Renteneinkünfte, Aufstockungsunterhalt, Wohnvorteil u.a.),

Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2019

Stichtag 1.1.2019: Die Neufassung zum 1.1.2019 ist durch die Anhebung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.9.2017 (BGBl I, S. 3525) notwendig geworden. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe; hier wurden wie schon in der Vergangenheit die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht.

Viefhues, Elternunterhalt – Teil 2

Unterhaltsrecht: Der Elternunterhalt nimmt in der Praxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Denn die demografische Entwicklung ist eindeutig: Die Bevölkerung wird älter, eine steigende Zahl von Seniorinnen und Senioren lebt in Alters- und Pflegeheimen. Da die eigene Rente in aller Regel nicht ausreicht, die Kosten zu decken, müssen die Sozialämter einspringen. Diese versuchen, das Geld von den unterhaltspflichtigen Kindern oder noch vom außerhalb des Heimes lebenden Ehegatten zurückzuholen.

Viefhues, Elternunterhalt – Teil 1

Unterhaltsrecht: Der Elternunterhalt nimmt in der Praxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Denn die demografische Entwicklung ist eindeutig: Die Bevölkerung wird älter, eine steigende Zahl von Seniorinnen und Senioren lebt in Alters- und Pflegeheimen. Da die eigene Rente in aller Regel nicht ausreicht, die Kosten zu decken, müssen die Sozialämter einspringen. Diese versuchen, das Geld von den unterhaltspflichtigen Kindern oder noch vom außerhalb des Heimes lebenden Ehegatten zurückzuholen. Zu dieser Thematik sind einige für die praktische Behandlung der Fälle bedeutsame Entscheidungen des BGH ergangen.

Viefhues, Der Unterhalt des volljährigen Kindes – Teil 2: Verfahrensrechtliche Fragen

Brennpunkt Unterhaltsrecht: Welche verfahrensrechtlichen Fragen bereiten bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes Probleme? Hier sind insbesondere folgende Punkte von Bedeutung: Wonach bestimmt sich die Gerichtszuständigkeit? Was ist bei der Darlegungs- und Beweislast im Erstverfahren (Festsetzung des Unterhalts), was im Abänderungsverfahren zu beachten? Wie ist mit Titeln aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes weiter umzugehen, gilt der Titel nach Eintritt der Volljährigkeit fort? Wie werden Unterhaltsrückstände behandelt?