BVerfG: Notwendige Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidung

Grundrechtsschutz: Die Haftfortdauerentscheidungen unterliegen einer erhöhten Begründungstiefe. Das Gericht muss hierzu die besonderen Umstände aufzeigen, die die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft verfassungsrechtlich hinnehmbar erscheinen lassen. Dazu gehören ggf. auch nachvollziehbare Ausführungen zur tatsächlichen Belastungssituation des Gerichts, zur Terminierungsdichte und den konkreten Ursachen sowie Abhilfemöglichkeiten bei Verfahrensverzögerungen.