EuGH: Illegales Filesharing durch Familienmitglieder

Urheberrechtsverletzung: Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, indem er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war. Die Rechtsinhaber müssen über einen wirksamen Rechtsbehelf oder über Mittel verfügen, die es den zuständigen Gerichten ermöglichen, die Erteilung der erforderlichen Auskünfte anzuordnen.

Vierkötter, Zur Haftung des Anschlussinhabers eines öffentlich zugänglichen WLANs

Urteilsanmerkung: Mit seinem Urteil vom 26.7.2018 bestätigt der BGH die Abschaffung der Störerhaftung für die Betreiber öffentlichen WLANs. Allerdings zeigt er gleichzeitig einen evtl. vorhandenen Anspruch auf Sperrung des Zugangs zu Informationen auf. Der Verfasser führt aus, welche Bedeutung die Entscheidung für die Betreiber eines öffentlich zugänglichen WLANs, z.B. Kommunen, Einzelhändler, die Betreiber von Bahnhöfen, Flughäfen, Verkehrsgesellschaften, Hotels, Krankenhäusern, hat:

EuGH: Urheberrechte bei Verwendung von Fotografien aus dem Internet

Urheberrechte von Fotografen: Wird eine Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website eingestellt, bedarf dies einer neuen Zustimmung des Urhebers, denn die Fotografie wird durch ein solches Einstellen einem neuen Publikum zugänglich gemacht. Dabei spielt es keine Rolle, wenn der Urheberrechtsinhaber die Möglichkeiten der Internetnutzer zur Nutzung der Fotografie nicht eingeschränkt hat.