Maaß, Urlaubsrecht: Aktuelle Hinweise für die anwaltliche Mandatspraxis

Arbeitsrechtsupdate vor der Ferienzeit: Selten hat ein arbeitsrechtliches Thema wie „Urlaub“ in der europäischen und nationalen Rechtsprechung in den letzten Jahren derart viel Aufmerksamkeit erfahren, z.B. zur Verfallbarkeit von Urlaub, Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung oder Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit oder Sonderurlaub. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellste arbeitsgerichtliche Rechtsprechung mit Hinweisen zur Beratung und Ausarbeitung von Arbeitsvertragsregelungen. (aus: ZAP 8/2019)

Bedeutung der EuGH‐Entscheidung zum Urlaubsrecht

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen müssen: Das Grundprinzip des deutschen Urlaubsrechts, dass nicht genommener Urlaub zum Jahresende bzw. spätestens mit Ablauf des 31.3. des Folgejahrs verfällt, wenn er nicht beantragt wurde, gilt in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht mehr. Arbeitnehmer dürfen den ihnen nach Unionsrecht zustehenden Urlaub (d.h. den gesetzlichen Mindesturlaub) nicht automatisch verlieren, weil sie keinen Urlaub beantragt haben.

Müller, Grundzüge des Urlaubsrechts

Alles Wissenswerte zum Urlaubsanspruch aus arbeitsrechtlicher Sicht: Was muss beim gesetzlichen Urlaubsanspruch berücksichtigt werden? Welche gesetzlichen Urlaubsansprüche außerhalb des Bundesurlaubsgesetzes gibt es? Was ist übergesetzlicher Urlaub? Wann besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub, und gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub?