beA und Urlaubsvertretung

Urlaubszeit in der Kanzlei: Woran ist vor Urlaubsantritt zu denken? Darf man z.B. seine beA-Karte nebst PIN einfach der Urlaubsvertretung aushändigen? Besser nicht – nach dem Urteil des ArbG Lübeck vom 19.6.2019 führt dies nämlich zu einer unwirksamen Schriftsatzübermittlung. Die Geheimziffer sei vom vertretenen Rechtsanwalt – wegen des mit dem beA verbrieften Identitätsnachweises – geheim zu halten und nicht an Dritte unerlaubt weiterzugeben.

Stressfrei in den Sommerurlaub

Der Urlaub steht meistens nicht plötzlich vor der Tür, sondern ist bereits viele Wochen oder Monate im Voraus geplant. Damit die Urlaubszeit für einen selbst und auch für die vertretenden Kolleginnen und Kollegen möglichst stressfrei abläuft, empfiehlt es sich, ca. zwei bis drei Wochen vor Urlaubsantritt zu schauen, welche Fristen oder dringenden Aufgaben anstehen. Unwichtiges sollte auf die Zeit nach dem Urlaub verschoben werden. Wiedervorlagen sollten nicht von einer Urlaubsvertretung mitbearbeitet werden müssen, sondern lediglich die notwendigsten Aufgaben, wie Sichtung der Eingangspost, nicht zu verschiebende Fristabläufe oder Termine.

Sommerurlaub: Haben Sie in der Büroorganisation an alles gedacht?!

Wer seinen mehrwöchigen Sommerurlaub plant, sollte sich sicher sein, dass während der Abwesenheit weder das totale Chaos losbricht noch die Arbeit zum Stillstand kommt. Nach Urlaubsrückkehr einen großen Berg an unerledigten Aufgaben vorzufinden, kann die Erholung gleich wieder zunichtemachen. Verbindliche Vertretungsregelungen zwischen den Mitarbeitern sind unerlässlich und erleichtern die Arbeit der anwesenden Mitarbeiter.