VG Stuttgart: COVID-19 und Verbot eines Late-Night-Shoppings

Notwendige Schutzmaßnahme: Das Verbot eines Late-Night-Shoppings stellt eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus dar. Das VG Stuttgart hat hier (Stand: 14.3.2020 [Anm. d. Red.]) angenommen, dass bei einer solchen Großveranstaltung von einer hohen Ansteckungsgefahr ausgegangen werden musste, und