Anwälte rechnen mit zehntausenden Klägern gegen VW

Musterfeststellungsklage: Das neue Rechtsinstrument dürfte im Rahmen des sog. VW-Dieselskandals erstmalig zum Einsatz kommen: Angesichts des näher rückenden Verjährungstermins haben die Anwälte der durch den VW-Dieselskandal geschädigten Fahrzeugkäufer am 1. November Klage eingereicht. Gerechnet wird mit bis zu 26.000 Sammelklägern, so war kürzlich von Seiten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zu vernehmen. Ohne eigenes Kostenrisiko beteiligen können sich an dem Verfahren all diejenigen, die ab November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben, für die es einen Rückruf gab.

EU will Verbraucher-Sammelklagen einführen

Verbesserung des Verbraucherschutzes: Die EU-Kommission hat am 11. April das lange angekündigte GesetzgebungspaketNew Deal for Consumers“ vorgelegt. In einer Überarbeitung der Unterlassungsklagenrichtlinie wird vorgeschlagen, dass konkret definierte, qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherverbände nun auch auf Unterlassung oder Schadensersatz gerichtete Sammelklagen für Verbraucher einreichen können. Für Unterlassungsansprüche und einfache Schadensfälle wäre dann kein Mandat des Verbrauchers mehr erforderlich. Bei Fällen mit komplexer Bestimmung des individuellen Schadens könnte eine gerichtliche Feststellung der Haftung des Unternehmers erwirkt werden, auf die sich der Verbraucher in seinem Folgeverfahren berufen kann. (aus: ZAP 10/2018; Quelle: DAV)