Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft meldet hohe Akzeptanz

Tätigkeitsbericht 2018: Die Bereitschaft der Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen, ist im Jahr 2018 weiter gestiegen, auf ca. 89 %. Dies sei, so der Tätigkeitsbericht, in Anbetracht der Tatsache, dass das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ein rein freiwilliges Verfahren sei, besonders erfreulich und belege die Akzeptanz des Verfahrens. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes. Sie schlichtet vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten aus dem Mandatsverhältnis.

Überarbeitung der Infos zur Hinweispflicht für Rechtsanwälte

Aktualisierungen der Merkblätter: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere zu den geltenden Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und nach EU-Recht (ODR-Verordnung), überarbeitet. Notwendig geworden waren die Aktualisierungen mit Blick auf die neue Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie das Urteil des BGH zum Fernabsatzrecht bei Anwaltsverträgen (Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag, BGH, Urt. v. 23.11.2017 – IX ZR 204/16, ZAP EN-Nr. 145/2018).

Verbraucherschlichtung mit steigenden Zahlen

Verbraucherschutz: Seit rund zwei Jahren ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung und die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherstreitigkeiten um. Seitdem gibt es sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen bei Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen lückenlos die Möglichkeit für eine außergerichtliche Streitschlichtung. Inzwischen sind in Deutschland 25 anerkannte Schlichtungsstellen eingerichtet worden, etwa für die Bereiche Energie, Banken, Versicherungen, Telekommunikation, für Rechtsanwälte, den öffentlichen Personenverkehr und den Online-Handel. Nach zwei Jahren mit dem neuen Gesetz hat nun das zuständige Bundesamt für Justiz erstmalig ihren Verbraucherschlichtungsbericht vorgelegt,