VerfGH NRW: Richterablehnung
Grenzen einer Selbstentscheidung: Seit Kurzem gibt es in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, bei dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH NRW) eine eigene Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der Rechte aus der nordrhein-westfälischen Landesverfassung einzulegen. In seinem aktuellen Beschluss vom 11.2.2020 findet der VerfGH NRW sehr deutliche Worte in Bezug auf die Ablehnung eines Befangenheitsantrags in einem Verfahren vor dem AG Aachen, bestätigt durch das LG Aachen. Der VerfGH NRW sieht in der Tatsache, dass der abgelehnte Amtsrichter selbst über das Ablehnungsgesuch entschieden hat, ein Vorgehen des abgelehnten Richters, das sachlich nicht mehr gerechtfertigt und damit willkürlich war.