AGH Hamm: Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

Eintrag im Schuldnerverzeichnis: Der Anwaltsgerichtshof Hamm hat entschieden, dass immer dann von Vermögensverfall eines Anwalts gem. ständiger Rechtsprechung des BGH auszugehen sei, wenn neben den üblichen Anzeichen für den Vermögensverfall (Erwirkung von Schuldtiteln, fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnamen gegen den Anwalt) der Rechtsanwalt zudem bereits in das Schuldnerverzeichnis eingetragen sei.

BGH: Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

Gefährdung der Interessen von Rechtsuchenden: Zur Widerlegung der aus einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis resultierenden gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls hat ein Rechtsanwalt bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und