EuGH: Verpflichtung zur Einrichtung einer Arbeitszeiterfassung

Auswirkungen der EU Arbeitszeitrichtlinie: Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann. Der EuGH hält dies für eine unabdingbare Regelung zugunsten der Arbeitnehmer, die sonst nicht in der Lage seien, ihre Rechte durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten werden auch die weit verbreitete sog. Vertrauensarbeitszeit bei der Schaffung gesetzlicher Grundlagen zukünftig miteinbeziehen müssen.