van Bühren, Die Kraftfahrtversicherung in der anwaltlichen Praxis

Grundlagenbeitrag: Die Kraftfahrtversicherung mit ihren unterschiedlichen Sparten (Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Fahrerschutzversicherung und Unfallversicherung) ist Gegenstand der meisten Deckungsprozesse. Der in § 215 VVG normierte Gerichtsstand des Versicherungsnehmers führt dazu, dass sich alle Gerichte mit dem Versicherungsvertragsrecht zu befassen haben. Die verschiedenen in den AKB enthaltenen Versicherungsprodukte (Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Schutzbriefversicherung, Unfallversicherung und Fahrerschutzversicherung) werden zwar häufig in einer einzigen Police zusammengefasst, es handelt sich jedoch regelmäßig um eine gebündelte Versicherung mit unterschiedlichen Versicherungsverträgen und unterschiedlicher Zielrichtung.