Optimale Nutzung von Kanzleitechnik – Update für Ihre Mitarbeiter!

Die zunehmende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs hat neue Geräte und Software in die Kanzleien gebracht. Gerade als das beA noch neu war, wurde in vielen Kanzleien in Schulungen und Seminare zur optimalen und haftungsfreien Nutzung investiert. Das ist richtig und gut so. Doch leider wird nicht in demselben Maße in die regelmäßige Nachschulung und Aktualisierung des Wissens des Kanzleiteams investiert, wenn es um die Nutzung der eigenen Kanzleisoftware geht. Hier sollte bei jedem Update jedes Kanzleimitglied über Neuerungen und ggf. veränderte Arbeitsabläufe informiert werden. Sollten Schulungen dazu notwendig sein, sollten diese (letztendlich auch unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Nutzung der Software) auf jeden Fall angeboten werden.

Personalentwicklung muss gut geplant sein

Unter Personalentwicklung versteht man ein kanzleieigenes Konzept zur Umsetzung beruflicher oder auch sozialer Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Das Stichwort „Konzept“ macht es schon deutlich: Planloses Vorgehen führt in der Personalentwicklung nicht zum Erfolg. Wichtig ist, dass Sie überlegen, welche Mitarbeiter für welche Tätigkeiten eingesetzt werden (sollen). Dazu können Stellenbeschreibungen (auch für angestellte Berufsträger) gut als Grundlage für die Planung genutzt werden. Überlegen Sie, wie die Entwicklung der Kanzlei insgesamt mittel- oder langfristig aussehen soll: Sollen neue Rechtsgebiete erschlossen oder bestehende gefestigt werden, hat dies in die Planungen einzufließen.