BGH: Online-Kauf einer Matratze

Entfernung der Schutzfolie: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell eine wichtige Entscheidung zum Verbraucherschutz im Online-Handel getroffen. In seiner Entscheidung stellt der BGH klar, dass der Online-Kauf einer mit Schutzfolie versiegelten Matratze keinen Vertrag mit versiegelten Waren darstellt.

EuGH: Widerrufsrecht beim Onlinekauf einer Matratze

Verbraucherrechte: Das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs gilt auch für eine Matratze, deren Schutzfolie nach der Lieferung entfernt wurde. Wie bei einem Kleidungsstück kann davon ausgegangen werden, dass der Unternehmer in der Lage ist, die Matratze mittels einer Reinigung oder Desinfektion wieder verkehrsfähig zu machen, ohne dass dies den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene widersprechen würde. Der EuGH stellte allerdings auch fest, dass der Verbraucher für etwaige Wertverluste der Ware haftet, wenn er sie über den zur Prüfung erforderlichen Umfang hinaus beansprucht hat. (EuGH, Urt. v. 27.3.2019 – C-681/17, aus: ZAP 8/2019)

BGH: Unwirksamkeit von Sparkassen-AGB

Unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts: Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Sparkasse, laut der der Kunde Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.