Wecken Sie Ihre Schlafakten!

In praktisch jeder Kanzlei gibt es sog. Schlafakten, also Akten, in denen keine aktuelle bzw. künftige Wiedervorlage notiert ist. Diese Akten verschwinden dann im Aktenschrank und damit aus dem Blick. Eine Bearbeitung und Steuerung ist damit gar nicht oder nur sehr schwer und oftmals allein durch das zufällige Auffinden der Akte möglich. Arbeitet die Kanzlei schon mit einer vollständigen E-Akte und gibt es daher keine Gelegenheit mehr, Akten physisch zu finden – oder auch zu verlieren –, erschwert sich eine Wiederaufnahme der Bearbeitung von Schlafakten, weil sie eben noch nicht einmal sichtbar sind.