BGH: Nutzung einer Wohneigentumseinheit

Nutzung als Obdachlosenunterkunft zulässig: Eine Obdachlosenunterkunft ist keine Wohnnutzung, die von Wohnungseigentumseinheiten verhindert werden kann. Es besteht kein Anspruch auf Unterlassung der Nutzung, sondern ein Anspruch auf die störungsfreie Ausgestaltung. Abzustellen sei daher auf das individuelle Verhalten der untergebrachten Wohnungslosen, so hat es der BGH in seiner aktuellen Entscheidung ausführlich dargelegt.

Lemke, Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis: Gesetzliche Regelungen und Einordnung der Rechtsprechung

Positive und negative Eigentümerbefugnisse: Der Eigentümer kann mit einer Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Allerdings unterliegen diese positiven und negativen Eigentümerbefugnisse Beschränkungen – nämlich insoweit, als das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Lesen Sie praxisrelevante Hinweise und aktuelle Rechtsprechung zum nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis: