Überarbeitung der Infos zur Hinweispflicht für Rechtsanwälte

Aktualisierungen der Merkblätter: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere zu den geltenden Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und nach EU-Recht (ODR-Verordnung), überarbeitet. Notwendig geworden waren die Aktualisierungen mit Blick auf die neue Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie das Urteil des BGH zum Fernabsatzrecht bei Anwaltsverträgen (Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag, BGH, Urt. v. 23.11.2017 – IX ZR 204/16, ZAP EN-Nr. 145/2018). Die überarbeiteten Merkblätter sind auf der Internetseite der BRAK unter folgenden Links abrufbar: https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/02_hinweispflichten_odr.pdf und https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/03_hinweispflichten_vsbg.pdf. (aus: ZAP 17/2018; Quelle: BRAK)