Praxischeck für die IT-Branche: Gerade in dieser Branche sind viele Fachkräfte auf Dienstvertragsbasis selbstständig tätig. Aufgrund des am 1.4.2017 in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sollten bestehende Verträge mit „Freelancern“ überprüft werden, damit nicht ungewollt aus dem „Auftraggeber“ ein „Arbeitgeber“ wird. Mit dem neuen § 611a BGB liegt nämlich nunmehr eine Definition des „Arbeitnehmers“ und damit dem abhängig Beschäftigten vor. (aus: ZAP 8/2017; Quelle: davit)