Umfrage zu „Deals“ im Strafverfahren

Aufruf für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger: Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die Erfahrungen zu „Deals“ in Strafverfahren haben, können diese in einem Forschungsprojekt einbringen. Durch umfassende empirische Erhebungen soll überprüft werden, in welchem Umfang und in welchen Verfahrenssituationen sich Gerichte Verständigungen bedienen und wie die gesetzlichen Vorgaben dabei umgesetzt werden. Hintergrund des Forschungsvorhabens ist das Urteil des BVerfG vom 19.3.2013 (2 BvR 2628/10 u.a.). In dieser Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht zwar die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelungen zur Verständigung im Strafverfahren bescheinigt, den Gesetzgeber aber zugleich aufgefordert, die weitere Entwicklung der Verständigungspraxis sorgfältig im Auge zu behalten. Nähere Informationen zum Projekt unter https://www.verstaendigung-in-strafverfahren.de/. Den Fragebogen für die im Strafrecht tätigen Rechtsanwälte finden interessierte Kollegen unter https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685. (aus: ZAP 6/2019; Quelle: BRAK)