Umsatzsteuerhinweise für Anwaltsrechnungen

Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer: Die im April vorgelegten umsatzsteuerlichen Hinweise zur Rechnungslegung liegen aktualisiert vor und wurden um einige Klarstellungen ergänzt. So wurde z.B. bei den Bewirtungs- und Übernachtungskosten eine klarere Trennung zwischen dem Betriebsausgabenabzug und dem Vorsteuerabzug vorgenommen. Der vollständige, 13-seitige Text der Handlungshinweise kann auf der Internetseite der BRAK abgerufen werden. (aus: ZAP 12/2018; Quelle: BRAK)