…und die Weihnachtsfeier? – Tipps für Weihnachtsstimmung trotz Corona

The same procedure as every year. Kaum ist der Sommer vorbei, steht – gefühlt – schon Weihnachten vor der Tür. Und so auch jetzt: Es sind nur noch ein paar Wochen! Und wie wir es von diesem Corona-Jahr gewohnt sind, rast die Zeit noch schneller als sonst. Die Vorweihnachtszeit wird eine andere, als wir es bislang gewohnt sind. Ein paar Ideen für den Dezember „in Zeiten von Corona“:

 

  • Die Stimmung in der Kanzlei: Die Grundstimmung ist bei Vielen momentan alles andere als (vor)weihnachtlich. Krankheit, Quarantäne, Kurzarbeit, Hygieneregeln, Homeschooling, Reisebeschränkungen, Lockdown,… Viele dieser Corona-Auswirkungen beschweren jeden von uns. Gegenseitige Wertschätzung und Wahrnehmung sind daher gerade jetzt besonders wichtig. Schon mit kleinen Gesten können Sie Ihren Kollegen ein Lächeln auf die Lippen zaubern. Überraschen Sie die ReFas, Mitarbeiter und Referendare doch Ende November mit schönen Adventskalendern. Für gute Schokolade ist wirklich niemand zu alt! Alternativ freuen sich Ihre Kolleginnen und Kollegen bestimmt auch über einen Gruß vom Nikolaus am 6. Dezember. Das sind Kleinigkeiten, die aber nonverbal durchaus Wertschätzung zeigen.

 

  • Die Atmosphäre: Corona macht uns allen zu schaffen, doch man muss sich die Vorweihnachtsstimmung nicht gänzlich von dem Virus verderben lassen. Ein Weihnachtsbaum in der Kanzlei, das Gesteck am Empfangstresen, bunte Teller mit Marzipan und Mandarinen im Konferenzraum, vielleicht eine Lichterkette oder kleine, rote Weihnachtssterne hier und da… Möglichkeiten, hier und da weihnachtliche Akzente zu setzen, gibt es viele. Und das sollte man nicht trotz, sondern gerade wegen Corona in diesem Jahr nicht unter den Tisch fallen lassen. Es hilft, dort, wo man es kann und darf, an schönen Ritualen festzuhalten.

 

  • Die Weihnachtsfeier (outdoor): Rituale sind das Stichwort: Was ist denn mit der obligatorischen Weihnachtsfeier? Vorweihnachtliche Geselligkeit mit mehreren Menschen in geschlossenen Räumen fällt dieses Jahr zwar leider aus, doch je nach Stimmungslage und Motivation kann man sich durchaus eine Alternative überlegen. „Corona-konform“ selbstverständlich. Wenn die Kanzlei einen geeigneten Garten oder Hof besitzt, könnte man dort im Dezember ein kleines, kollegiales Glühwein-Trinken (mit Kinderpunsch und heißer Schokolade für die Autofahrer) veranstalten. Wer eine Feuerschale besitzt oder sich für diesen Anlass eine Feuertonne beschafft und mit einer transportablen Box für etwas stimmungsvolle Musik sorgt, kann damit zumindest guten Willen zeigen, der gedämpften Stimmung etwas entgegenzusetzen. Es ist zwar kalt draußen, doch wenn man sich warm anzieht, etwas Wärmendes in der Hand hält, mit Abstand zueinander beim Feuer steht und vielleicht auch die Möglichkeit hat, zwischendurch kurz reinzugehen (z.B. zum leckeren Essen), dann hat dieses Outdoor-Beisammensein das Potential, ein würdiges Ersatz-Event zu werden.

 

  • Die Weihnachtsfeier (digital): Man kann das Ganze natürlich auch klassisch über Zoom & Co. laufen lassen. Was besser ankommt, ist vermutlich Typfrage und derzeit selbstverständlich auch daran geknüpft, wie sich die jeweilige „Corona-Situation“ darstellt. Bei der digitalen Weihnachtsfeier braucht man sich jedenfalls nicht um Mundschutz, Abstand & Co. zu sorgen und für manch Glühweinseligen ist dann auch der Weg ins heimische Bett nicht mehr weit. Nachteil ist natürlich, dass möglicherweise keine Stimmung aufkommt; je nachdem, wie vertraut die Kollegen mit solch „virtuellen Zusammenkünften“ sind. Unterstützend kann man vorab Partypäckchen mit Getränken, Gebäck und Kerzen verschicken und eine Weihnachts-Playlist anlegen, auf die alle Zugriff haben. Auch für das Essen sollte professionell gesorgt sein. Wie auch immer die Weihnachtsfeier stattfindet: sie sollte nicht als „Sparversion“ daherkommen, sondern mit der Prämisse geplant und organisiert werden, dass es eine rundum gelungene Veranstaltung wird. Ein kleiner Lichtblick in dieser anstrengenden Zeit.