Unternehmensstrafrecht soll verschärft werden

Sonderstrafrecht für Unternehmen: Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat jüngst einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Unternehmensstrafrecht vorgelegt. Kernstück für den Vorstoß der Ministerin ist die geplante Sanktionierung von Verantwortlichkeit der Leitungspersonen bei Gesetzesverstößen des Verbands oder Unternehmens. Die Obergrenze für Unternehmenssanktionen soll bei Unternehmen mit mehr als 100 Mio. € Jahresumsatz (vormals 10 Mio. €) mit 10 % erheblich höher liegen als bisher. Weitere Regelungen betreffen u.a. die Förderung von Compliance-Maßnahmen. Dazu gibt es reichlich Kritik aus den Reihen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), aber auch seitens des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der den Gesetzesentwurf als Einführung eines unnötigen Sonderstrafrechts für Unternehmen wertet. Lesen Sie mehr dazu im „Anwaltsmagazin“. (aus: ZAP 17/2019; Quelle: Red.)