Vallender, Die Europäische Insolvenzverordnung in erneuertem Gewand

Das ändert sich zum 26.6.2017: Ende Juni erlangt die Europäische Insolvenzverordnung Geltung in allen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemark). Der Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die Neuregelungen, die ab diesem Zeitpunkt zu beachten sind. Was muss der Schuldner bei seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berücksichtigen? Worauf müssen sich in Deutschland ansässige Gläubiger einstellen? Welche Funktion hat das Europäische Justizportal? Welche Mindestangaben muss die Forderungsanmeldung ausländischer Gläubiger enthalten? Diese Fragen werden hier beantwortet. Besonders hilfreich: die abschließenden Praxishinweise. (aus: ZAP 12/2017)