Schutz vor unseriösen Geschäftemachern: Um Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze im Internet schneller aufzudecken und stoppen zu können, ist eine Erweiterung der Befugnisse der nationalen Vollzugsbehörden geplant. Darüber hinaus wird eine Grundlage geschaffen, damit die Behörden ihre Maßnahmen im Rahmen der überarbeiteten Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz EU-weit besser koordinieren können. (aus: ZAP 24/2017; Quelle: EU-Parlament)