VerfGH NRW: Richterablehnung

Grenzen einer Selbstentscheidung: Seit Kurzem gibt es in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, bei dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH NRW) eine eigene Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der Rechte aus der nordrhein-westfälischen Landesverfassung einzulegen. In seinem aktuellen Beschluss vom 11.2.2020 findet der VerfGH NRW sehr deutliche Worte in Bezug auf die Ablehnung eines Befangenheitsantrags in einem Verfahren vor dem AG Aachen, bestätigt durch das LG Aachen. Der VerfGH NRW sieht in der Tatsache, dass der abgelehnte Amtsrichter selbst über das Ablehnungsgesuch entschieden hat, ein Vorgehen des abgelehnten Richters, das sachlich nicht mehr gerechtfertigt und damit willkürlich war. Zudem geht der VerfGH sehr kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Überprüfung von abgelehnten Befangenheitsanträgen ins Gericht. Nur weil die Frage in dem zu entscheidenden Fall offen bleiben konnte, hat der VerfGH NRW davon abgesehen, die Frage dem BVerfG vorzulegen. (VerfGH NRW, Beschl. v. 11.2.2020 – VerfGH 32/19.VB-3, aus: ZAP 7/2020)