Beschluss des Vorstands des DAV: Die – nicht verbindliche – Vergütungsempfehlung für die Ausbildung zu Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestelltenangestellten wurde deutlich erhöht. Damit soll der Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten attraktiver gemacht und auch dem Nachwuchsmangel begegnet werden. (aus: ZAP 13/2017; Quelle: DAV)