Wie in jedem Jahr werden auch Ende 2019 in einigen Ihrer Akten möglicherweise Verjährungsfristen ablaufen. Hier gilt es, rechtzeitig zu handeln! Also entweder einen Verjährungsverzicht des Gegners einholen oder hemmende Maßnahmen einleiten. Zuvor ist hierzu häufig der Mandant noch intensiv zu beraten oder zumindest noch der Auftrag zu verschiedenen Tätigkeiten einzuholen. Damit Verjährungsakten nicht im Jahresendstress zu weiterer Zeitverknappung führen, schauen Sie sich am besten bereits jetzt sämtliche Fristabläufe bis Jahresende an und arbeiten diese nach und nach ab. In einer gut geführten Kanzleisoftware dauert die Erstellung einer entsprechenden Übersicht lediglich wenige Sekunden, spart aber bis Ende Dezember viel Zeit (und Nerven) für Sie und Ihr Kanzleiteam.