Versicherungsvertrieb wird geändert

Klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und -beratern: Mit einer Neuregelung des Versicherungsbetriebs sollen Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater vorgeschrieben werden sowie und der Verbraucherschutz verbessert werden. So soll u.a. die Transparenz bei Restschuldversicherungen erhöht werden: Hier werden für die Versicherungsunternehmen zusätzliche Informationspflichten eingeführt, die den Verbrauchern Gelegenheit geben, nochmals zu überlegen, ob sie die angebotene Versicherung überhaupt in Anspruch nehmen sollen. (aus: ZAP 17/2017; Quelle: Bundestag)