Vertretung im Krankheitsfall

Vorkehrungen für Verhinderungsfälle: Welche allgemeinen Vorkehrungen der Anwalt treffen muss, wenn er unvorhergesehen ausfällt, hat der BGH in seiner Entscheidung v. 19.2.2019 – VI ZB 43/18 (vgl. ZAP-EN Nr. 379/2019, in diesem Heft) nochmals betont. Was die Entscheidung des BGH speziell für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bedeutet, darauf hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hingewiesen: Die Einzelkanzlei ohne Personal treffen hier andere Pflichten als die Großkanzlei, in der Anwaltskollegen oder Kanzleipersonal rechtzeitig eingebunden werden können. (aus: ZAP 12/2019; Quelle: BRAK)