Viefhues, Ehegattenunterhalt nach der Scheidung – Teil 2

Praxiswissen: In der Fortsetzung des Beitrags geht es – nachdem in einem ersten Teil der Grundsatz der Eigenverantwortung sowie die Fälle der Unterhaltsberechtigung dargestellt worden sind (s. Newsletter v. 29.1.2018, ZAP 3/2018) – um die Ausnahmen von einem grundsätzlich bestehenden Unterhaltsanspruch nach Scheidung der Ehe. Es werden die Begrenzung in der Höhe und die Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB sowie seine Beschränkung oder gar vollständige Versagung wegen grober Unbilligkeit nach § 1579 BGB erläutert – mit Beispielen, vielen Praxishinweisen und hilfreichen Checklisten für die Mandatspraxis. (aus: ZAP 4/2018)