Unterhaltsrecht: Der Elternunterhalt nimmt in der Praxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Denn die demografische Entwicklung ist eindeutig: Die Bevölkerung wird älter, eine steigende Zahl von Seniorinnen und Senioren lebt in Alters- und Pflegeheimen. Da die eigene Rente in aller Regel nicht ausreicht, die Kosten zu decken, müssen die Sozialämter einspringen. Diese versuchen, das Geld von den unterhaltspflichtigen Kindern oder noch vom außerhalb des Heimes lebenden Ehegatten zurückzuholen. Zu dieser Thematik sind einige für die praktische Behandlung der Fälle bedeutsame Entscheidungen des BGH ergangen. In einem ersten Teil des Beitrags zum Elternunterhalt erläutert der Autor die Anspruchsvoraussetzungen und in welchen Fällen von einer Bedürftigkeit des Elternteils auszugehen ist. (aus: ZAP 20/2018)