Viefhues, Elternunterhalt – Teil 2

Unterhaltsrecht: Der Elternunterhalt nimmt in der Praxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Denn die demografische Entwicklung ist eindeutig: Die Bevölkerung wird älter, eine steigende Zahl von Seniorinnen und Senioren lebt in Alters- und Pflegeheimen. Da die eigene Rente in aller Regel nicht ausreicht, die Kosten zu decken, müssen die Sozialämter einspringen. Diese versuchen, das Geld von den unterhaltspflichtigen Kindern oder noch vom außerhalb des Heimes lebenden Ehegatten zurückzuholen. Im zweiten und letzten Teil des Beitrags zum Elternunterhalt erfahren Sie, wann das Kind leistungsfähig ist (mit vielen Beispielen/Berechnungsbeispielen) und erhalten wichtige prozessuale Hinweise (u.a. zur Darlegungs- und Beweislast) sowie zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs. (aus: ZAP 21/2018)