Viefhues, Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht: Anzurechnendes Einkommen

Einkommensermittlung: Wesentlicher Punkt für die Bemessung des Unterhalts ist das Einkommen der Beteiligten. Die Einkommensermittlung ist grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich um den Anspruch auf Kindesunterhalt oder den Trennungs- oder Geschiedenenunterhaltsanspruch des Ehegatten handelt. Sie erfolgt beim Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen nach denselben Grundsätzen. Der Autor befasst sich mit den in der Praxis relevanten wesentlichen Aktivposten der unterhaltsrechtlichen Einkommensberechnung. Darstellung der wichtigsten Grundsätze der Einkommensanrechnung, Aufschlüsselung einzelner Einkunftsarten und die Anrechnung des Wohnwertes mit vielen Beispielen für die Berechnung des Wohnvorteils sowie die Anwendung der neuen Rechtsprechung. Hinweis: Die Abzugsposten auf der Passivseite werden in einer der nächsten ZAP-Ausgaben dargestellt. (aus: ZAP 10/2019)