Vogel, Reform des Reiserechts: Neuregelungen ab dem 1.7.2018

Das müssen Sie wissen: Ab 1. Juli erfährt das Reisevertragsrecht eine erhebliche Umgestaltung der §§ 651a–m BGB. Ebenfalls wurden die Art. 250 ff. EGBGB angepasst und verändert. Das Reisevertragsrecht umfasst nunmehr die §§ 651a–y BGB n.F. Die Änderungen wirken sich erheblich auf die rechtliche Situation sowohl von Pauschalreiseveranstaltern als auch von Reisevermittlern und Reisenden aus. Das Gesetz tritt für alle Pauschalreiseverträge, Reisevermittlungsverträge und für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen ab dem 1.7.2018 ohne weitere Übergangsfrist in Kraft. Vorliegender Beitrag zeigt die Änderungen auf. (aus: ZAP 10/2018)