Wer fragt, führt!

Es gibt kaum jemanden, der diese Aussage nicht kennt. Der Kern der Aussage besteht darin, zu verdeutlichen, dass in dem Moment, wo jemand eine Frage stellt, diese Person die Gesprächsführung übernimmt und durch Einsatz einer bestimmten Fragetechnik auch in der Lage ist, das weitere Gespräch zu beeinflussen.

Wer fragt, drückt damit auch Interesse am Gegenüber und/oder an der Sache aus. Wie wäre es dann z.B., wenn die Kanzlei eine Mitarbeiterbefragung durchführt? Auf diese Weise erfährt man viele hilfreiche und wichtige Informationen über die Motivation der Mitarbeiter, ihre Wünsche und Kritik oder auch Anregungen zur Verbesserung von Kanzleiabläufen oder dem Umgang miteinander. Es lohnt sich! Denn allein die Tatsache, dass die Mitarbeiter nach ihrer Meinung gefragt werden, sorgt für positive Stimmung – erst recht, wenn nach der Befragung die Ergebnisse offen und wertschätzend hierarchieübergreifend diskutiert und Anregungen umgesetzt werden.