Vollstreckung ausländischer Urteile: Die deutschen Gerichte werden zukünftig häufiger ausländische Entscheidungen vollstrecken müssen. Die Grundlage dafür bildet nun die aktuell beschlossene „Haager Konvention zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen“ vom 2.7.2019. Damit sollen Transaktions- und Verhandlungskosten in multilateralen Handelsbeziehungen reduziert werden sowie Rechtssicherheit und ein effektiverer Zugang zum Recht in den Mitgliedstaaten (EU und 39 Handelspartner) erreicht werden. (aus: ZAP 14/2019; Quelle: DAV)