Hillenbrand: Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

Reformthema – das Wichtigste in aller Kürze: Seit dem 1.1.2017 hat ein Verletzter einen Anspruch auf Beistand durch einen psychosozialen Prozessbegleiter bei Vernehmungen und während der Hauptverhandlung. Hier lesen Sie, worauf es ankommt: Zielrichtung der Reform, Beiordnungsvoraussetzungen, Aufgaben des Prozessbegleiters und Kosten für seine Mitwirkung! (aus: ZAP 6/2017)