AGH NRW: Anwaltliche Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts

Angestellter Volljurist bei einer Versicherung: Ein als Syndikusrechtsanwalt bei einem Rückdeckungsverband deutscher Versicherer angestellter Volljurist kann auch als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein, wenn sich aus der Tätigkeitsbeschreibung ergibt, dass er für die Aufklärung komplexer Sachverhalte und die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten verantwortlich ist und zu bewerten hat, ob die Haftungsfälle für Großschadenereignisse von seinem Arbeitgeber übernommen und über die Umlage abgewickelt werden, sowie den Mitgliedern seines Arbeitgebers Rechtsrat erteilt und Abfindungsvergleiche und Regressvereinbarungen erstellt. (aus: ZAP 13/2017)