AGH NRW: Voraussetzungen fachlicher Unabhängigkeit für Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

Wichtig für jeden Syndikusrechtsanwalt: Eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt setzt u.a. voraus, dass der Bewerber eine fachlich unabhängige Tätigkeit i.S.v. § 46 Abs. 3, 4 BRAO ausübt. (aus: ZAP 2/2017)