Kaum Nachwuchs: Die neue Mitgliederstatistik belegt – kaum noch Zuwachs bei den Rechtsanwaltskammern, bei 12 Kammern ist sogar ein Rückgang der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Zum ersten Mal wies die Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer Zahlen zur Zulassung von Syndikusrechtsanwälten aus. Danach waren zum Jahresbeginn 957 Syndikusrechtsanwälte (Einzelzulassung) sowie 8.738 Syndkius- und Rechtsanwälte (Doppelzulassung) bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen. (aus: ZAP 12/2017; Quelle: BRAK)