Deadline 1.4.2019: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat darauf hingewiesen, dass zum 1. April dieses Jahres das automatische Löschen von Nachrichten aus beA-Postfächern aktiviert wird. Dies sei kein Aprilscherz, betont die Kammer. Nachrichten, die am 1.4.2019 älter als 90 Tage seien, würden an diesem Tag automatisch in den Papierkorb verschoben und 30 Tage später, also am 1.5.2019, endgültig gelöscht. Nachrichten, die sich am 1.4.2019 bereits seit mindestens 31 Tagen im Papierkorb befänden, würden an diesem Tag unwiederbringlich gelöscht. Diese Fristen würden dann auch in Zukunft fortlaufend gelten. Alle Nutzer, deren Nachrichten zur endgültigen Löschung anstehen, würden aber zuvor per E-Mail benachrichtigt. Das setze freilich voraus, dass für die Benachrichtigung eine aktuelle E-Mail-Adresse im beA hinterlegt worden sei. Die BRAK regt alle Nutzer an, rechtzeitig vor dem 1.4.2019 daran zu denken, Nachrichten aus dem beA zu exportieren, die man später noch benötigen könnte. Am besten solle man sich gleich angewöhnen, gelesene Nachrichten unmittelbar in der jeweils dazugehörigen Mandatsakte abzulegen. (aus: ZAP 6/2019; Quelle: BRAK)